Abgerissene Wahlplakate

In der zweiten Februarwoche Vormitags fuhr ein roter PKW mit Goslarer Kennzeichen durch unser Dorf und zwei Personen brachten Wahlplakate der AFD an Laternenmasten an.
Vor dem Gebäude in der Steinmühlerstraße 1 nun rissen die beiden das dort bereits hängende Wahlplakat der CDU herunter, knickten es einmal in der Mitte und warfen es auf das Feld auf der anderen Straßenseite. Statt dessen befestigten sie eins ihrer AFD-Wahlplakate an dem Mast.

Zitat aus dem Parteiprogramm der AFD: „Wir fordern, den Rechtsstaat uneingeschränkt zu achten.“

Entweder haben die Partei und / oder deren Helfer nur ein sehr eingeschränktes Verständnis von Recht und Gesetz und Ordnung oder sie glauben, dies alles gelte nicht für sie selbst sondern nur für andere. Formaljuristisch könnte die vorgenommene Handlung durchaus den Tatbestand der Sachbeschädigung nach §303 StGB erfüllen.

 

Plakate_

neues_Plakat_angebracht_

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